Patientenaufklärung, Einwilligung, Dokumentation und Schweigepflicht -was Sie wissen müssen!
Jede zahnärztliche Behandlung stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar. Diese Straftat ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Patient in die Behandlung nach vorangegangener Aufklärung eingewilligt hat. Eine fehlende oder auch nur mangelnde Aufklärung kann - gleichermaßen wie ein Behandlungsfehler - zu Schadensersatzansprüchen des Patienten führen. Im Bereich des Zivilrechts nimmt die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe signifikant zu. Der Anteil zahnärztlicher Behandlungsfehler beträgt rund 10 % aller medizinischer Behandlungsfälle. Von diesen Vorwürfen entfallen allein rund 40 % auf die fehlerhafte Aufklärung und Befunderhebung.
Welche Aufklärungspflichten sind im Einzelnen zu beachten? Wann drohen Schadensersatzforderungen? Was gilt bei Minderjährigen oder nicht einsichtsfähigen Patienten, oder solchen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind? Was und wie muss dokumentiert werden? Welche Rechte und Pflichten bestehen im Hinblick auf die Beachtung der Schweigepflicht? Diese und weitere Problemfelder sollen im Rahmen des Seminars vermittelt und diskutiert werden.
22111 Hamburg