Alternativen zur zahnärztlichen Einzelpraxis-Vertragsgestaltungen und Konfliktmanagement
Traditionell sind Zahnärzte in Einzelpraxen niedergelassen. Damit verkörpern sie das klassische Bild des selbstständigen, allein verantwortlichen Zahnarztes. Sie können alles alleine entscheiden und haften für alles alleine. Zunehmend schließen sich Zahnärzte jedoch zusammen. Auf diese Wiese kann man Schwerpunkte bilden, die Sprechzeiten verlängern und die Kosten senken. Der Klassiker der Zusammenarbeit von Zahnärzten ist die Berufsausübungsgemeinschaft (Früher: Gemeinschaftspraxis). Es gibt aber noch eine große Zahl von anderen Formen zahnärztlicher Zusammenarbeit: Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ, Zweigpraxis, Anstellung von Zahnärzten. In diesem Seminar werden die verschiedenen Formen mit ihren Vor- und Nachteilen und Empfehlungen für die Vertragsgestaltung dargestellt.Außerdem geht es um das Tabuthema „Streit unter Zahnärzten“, eine schmerzhafte und oft sehr teure Seite der Zusammenarbeit von Zahnärzten.
Der Referent war über 20 Jahre in einer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft niedergelassen und ist seit 24 Jahren als Rechtsanwalt – Fachanwalt für Medizinrecht – auf die Beratung von Zahnärzten spezialisiert. Außerdem ist er ausgebildeter Mediator. Seit vielen Jahren ist er mit der Erstellung von Praxisverträgen aber auch mit der oft schmerzvollen und teuren Beendigung der beruflichen Zusammenarbeit von Zahnärzten befasst.
Die wichtigsten Punkte in dem Seminar sind:
- Die Entwicklung weg von der Einzelpraxis
- Der Klassiker: Die Gemeinschaftspraxis
- Überörtliche Gemeinschaftspraxis
- Partnerschaftsgesellschaft
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- Praxisgemeinschaft
- Zweigpraxis
- Anstellung von Zahnärzten
- Die größte Gefahr: Streit unter Zahnärzten
22083 Hamburg