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Thema Brandschutz

Wir erhalten immer wieder Nachfragen nach Lehrgängen zum Thema Brandschutz sowie der Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Brandschutzhelfer sind die Beschäftigten, die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat. Laut ASR A2.2 ist die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern von 5% der Beschäftigten in der Regel ausreichend.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer regelt die DGUV 205-023 in aktueller Ausgabe seit Februar 2014 und ist für sämtliche Berufszweige mit Angestellten verpflichtend.

Wenn Sie sich oder Ihre Mitarbeiter/innen zum Thema Brandschutz informieren möchten bzw. einen Mitarbeiter/in zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen möchten, finden Sie nachfolgend zwei Links mit Informationen zu diesem Thema.

Selbstverständlich gibt es auch weitere Anbieter, die diese Fortbildungen anbieten.

www.brandschutzhelfer-hamburg.de

www.feuerwehrakademie.de

Informationen sowie Unterweisungserklärungen zum Thema Brandschutz finden Sie auch in Ihrem ZQMS.