Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufstiegsfortbildungen nach Berufsbildungsgesetz
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen des NFI. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des NFI.
§ 2 Anmeldung
(1) Anmeldungen zu den Fortbildungskursen können nur schriftlich per Post, Fax oder E- Mail erfolgen.
(2) Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind und nicht alle Unterlagen beinhalten, die in der Kursausschreibung aufgeführt sind, können erst bearbeitet werden, wenn sie vollständig sind.
(3) Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Ist der Kurs ausgebucht, wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.
(4) Erfolgt die Anmeldung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, kann der Kursteilnehmer nach Vertragsschluss zwei Wochen lang schriftlich widerrufen.
§ 3 Kursgebühr
(1) Nach der Anmeldebestätigung erhält der Kursteilnehmer eine Rechnung über die Kursgebühr.
(2) Die Kursgebühr muss bis zum Ende des Kurses vollständig auf dem Konto des NFI eingegangen sein.
Eine Ratenzahlung ist im Einzelfall mit Zustimmung des NFI möglich. Sie wird im zu schließenden Fortbildungsvertrag mit dem NFI geregelt.
§ 4 Aufstiegs-BaFöG
Werden Zuschüsse nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Anspruch genommen, kann eine Rechnung bzw. Quittung nur auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt werden.
Sollte der Arbeitgeber die Kosten übernehmen und eine Rechnung wünschen, ist ein Zuschuss nach dem AFBG nicht möglich. Das NFI ist verpflichtet, der fördernden Stelle eine entsprechende Mitteilung zu machen.
§ 5 Kursabsage und Programmänderungen durch das NFI
(1) Das NFI behält sich vor, Fortbildungskurse, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder vergleichbarer, nicht vom NFI zu vertretender Gründe, abzusagen oder das Programm zu ändern. Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, werden den Kursteilnehmern so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.
(2) Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet das NFI die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des NFI. Im Falle einer Schwangerschaft können auf Grund der Vorgaben des Mutterschutzgesetzes und Arbeitsschutzes keine fachpraktischen Kurse durchgeführt werden.
(3) Es steht dem Veranstalter frei, hierfür geeignete Veranstaltungen auch online durchzuführen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Veranstalters.
(4) Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet das NFI die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des NFI.
§ 6 Kündigung durch den Kursteilnehmer
(1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu kündigen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
(2) Bei Kursen, die nicht im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt werden, ist eine Kündigung bis drei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich.
(3) Ein Rücktritt bei einer Aufstiegsfortbildung nach BBIG ist bis 6 Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei einem späteren Rücktritt kann das NFI eine Entschädigung verlangen, soweit der/die Teilnehmer/in keine/n Ersatzkandidaten/in stellt.
(4) Der Kursteilnehmer kann jederzeit schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Kündigung im Sinne dieser Vorschrift dar.
(5) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne vorher gekündigt zu haben, so verbleibt die Kursgebühr beim Veranstalter. Der Kursteilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Bei einer Kursdauer von mehr als 6 Monaten ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf des sechsten Kalendermonats nach Kursbeginn mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Kalendermonats möglich. Für die Monate, die die Fortbildung nicht mehr absolviert wird, wird die Teilnahmegebühr anteilig erstattet.
(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Urheberschutz
(1) Das Fotografieren und Filmen ist in allen Kursen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des NFI untersagt.
Der Nutzung von Mobiltelefonen ist während der Kurse nicht gestattet.
(2) Die zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des NFI vervielfältigt werden.
§ 8 Datenschutz
Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes.
§ 9 Teilnahmebescheinigung
Mit Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme.
§ 10 Haftung
Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.
Stand: September 2020