Vergabe von Fortbildungspunkten für zahnärztliche Fortbildungen
Die Bundeszahnärztekammer und die DGZMK haben für die zahnärztliche Fortbildung Leitsätze verfasst. Externe Anbieter, die ihre Veranstaltung mit Fortbildungspunkten versehen möchten, müssen sich an diese Leitlinien halten. Die detaillierten Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der BZÄK.
Das Formblatt zu Erklärungen für Veranstaltungen in Hamburg erhalten Sie hier download pdf.
Senden Sie das Formblatt ausgefüllt per Mail an die aufgeführte Emailadresse zurück und fügen Sie zudem das Kursprogramm bei. Nur so kann eine Sichtung von uns erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Einreichung mindesten 4 Wochen vor Kursbeginn, jedoch auf jeden Fall vor der offiziellen Ausschreibung und Bewerbung, bei uns erfolgt. Eine nachträgliche Punktevergabe ist nicht möglich.