Dr. Tobias Thein
Geboren 1967. Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat 1990 bis 1998 in Hamburg. Seit 1998 Rechtsanwalt mit medizinrechtlichem Schwerpunkt. 2001 Abschluss der Promotion. Seit 2003 Lehrbeauftragter des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Referendarausbildung. Seit 2004 Partner einer Kanzlei in der Hamburger Innenstadt. Seit 2005 Referent in zahlreichen zahnärztlichen Qualitätszirkeln und Bezirksgruppen-Versammlungen. Seit 2008 Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2016 Honorardozent an der Akademie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht. Verheiratet, zwei Kinder.